Barrierefreiheit Webseite – seit Juni 2025 Pflicht für viele Unternehmen
Am 28. Juni 2025 trat das EU-Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Wer eine Webseite betreibt und bestimmte Kriterien erfüllt, muss diese nun barrierefrei gestalten.
Klingt nach Bürokratie? Ist es zum Teil auch. Aber es hat auch einen handfesten Vorteil: Barrierefreie Webseiten ranken besser bei Google – weil viele Barrierefreiheits-Anforderungen mit guten SEO-Praktiken übereinstimmen.
In diesem Artikel erfährst du kompakt: Wen betrifft das Gesetz, was ist Pflicht – und wie setzt du es um?
Wen betrifft das Barrierefreiheitsgesetz?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen – also B2C. Konkret betroffen sind unter anderem:
- Online-Shops (E-Commerce)
- Buchungsportale und Reisebüros
- Bankdienstleistungen online
- E-Books und digitale Medien
- Streaming-Dienste
Nicht automatisch betroffen sind:
- Reine Informationswebseiten ohne Kaufprozess
- Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. € Jahresumsatz) – diese sind explizit ausgenommen
Wichtig: Auch wenn du als Kleinstunternehmen ausgenommen bist, lohnt sich Barrierefreiheit trotzdem – für bessere Google-Rankings und mehr Nutzerfreundlichkeit.
Was bedeutet “barrierefreie Webseite” konkret?
Eine barrierefreie Webseite ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen nutzbar ist – auch von solchen mit:
- Sehbehinderungen (Blinde nutzen Screenreader)
- Hörbehinderungen (Gehörlose brauchen Untertitel bei Videos)
- Motorischen Einschränkungen (Navigation nur per Tastatur)
- Kognitiven Einschränkungen (einfache Sprache, klare Struktur)
Der internationale Standard dafür heißt WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines). Er definiert vier Grundprinzipien:
- Wahrnehmbar – Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein
- Bedienbar – die Webseite muss ohne Maus navigierbar sein
- Verständlich – Texte und Bedienelemente müssen klar sein
- Robust – die Seite muss mit Hilfstechnologien kompatibel sein
Die wichtigsten Barrierefreiheits-Anforderungen für Webseiten
1. Alt-Texte für Bilder
Jedes Bild auf deiner Webseite braucht einen beschreibenden Alt-Text. Screenreader (für Blinde) lesen diese Texte vor. Google nutzt sie auch für die Bildsuche.
Gut: alt="Handwerker verlegt Parkett in einem Wohnzimmer"
Schlecht: alt="Bild" oder gar kein Alt-Text
2. Kontrastverhältnis
Text muss ausreichend Kontrast zum Hintergrund haben. WCAG 2.1 verlangt mindestens:
- 4,5:1 für normalen Text
- 3:1 für großen Text (ab 18pt)
Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund ist ein häufiger Fehler, der sowohl Barrierefreiheit als auch Lesbarkeit beeinträchtigt.
3. Tastaturnavigation
Alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Formulare) müssen per Tab-Taste erreichbar und bedienbar sein. Wer keine Maus nutzen kann, darf nicht ausgesperrt werden.
4. Klare Beschriftung von Formularen
Jedes Formularfeld braucht ein sichtbares Label. Nicht nur ein Platzhaltertext im Feld – der verschwindet beim Eintippen und verwirrt Nutzer mit Screenreadern.
5. Strukturierte Überschriften
Überschriften müssen hierarchisch strukturiert sein (H1 → H2 → H3). Das hilft Screenreader-Nutzern, die Seite zu überfliegen – und verbessert gleichzeitig dein SEO.
6. Videos mit Untertiteln
Wer Videos auf der Webseite hat, muss diese mit Untertiteln versehen. Für voraufgezeichnete Videos ist das Pflicht.
7. Fehlermeldungen in Formularen
Wenn jemand ein Formular falsch ausfüllt, muss die Fehlermeldung klar beschreiben, was falsch war – nicht nur rot aufleuchten. Nur Farbe zur Kennzeichnung ist nicht ausreichend.
Was passiert bei Verstößen?
Das BFSG sieht Geldbußen und Marktüberwachung vor. Wettbewerber können Abmahnungen einreichen. Verbraucherschutzorganisationen können Klagen einreichen.
Konkrete Bußgeldhöhen sind noch in Entwicklung – aber das Risiko ist real, besonders für Unternehmen mit Online-Shop.
Barrierefreiheit und SEO – warum beide profitieren
Viele Barrierefreiheits-Maßnahmen verbessern gleichzeitig deine Google-Rankings:
| Barrierefreiheits-Maßnahme | SEO-Vorteil |
|---|---|
| Alt-Texte für Bilder | Bilder werden in der Google-Suche gefunden |
| Strukturierte Überschriften (H1–H3) | Bessere Inhaltsstruktur für Google |
| Schnelle Ladezeiten | Core Web Vitals verbessern Rankings |
| Klare Texte (einfache Sprache) | Niedrigere Absprungrate |
| Mobile Optimierung | Google Mobile-First-Index |
Kurz gesagt: Wer seine Webseite barrierefrei macht, macht sie gleichzeitig für Google attraktiver.
Barrierefreiheits-Erklärung – was ist das?
Unternehmen, die unter das BFSG fallen, müssen eine Barrierefreiheits-Erklärung auf ihrer Webseite veröffentlichen. Diese enthält:
- Den aktuellen Konformitätsstatus
- Nicht zugängliche Inhalte und Begründungen
- Kontaktmöglichkeit für Nutzer
- Datum der letzten Überprüfung
Diese Erklärung muss im Seitenfooter verlinkt sein.
So machst du deine Webseite barrierefrei – Schritt für Schritt
- Status-Check: Prüfe deine aktuelle Webseite mit kostenlosen Tools (z.B. WAVE, axe DevTools)
- Alt-Texte für alle Bilder ergänzen
- Kontraste prüfen und bei Bedarf anpassen
- Formulare mit Labels versehen
- Überschriften-Hierarchie korrigieren
- Tastaturnavigation testen (Tab-Taste durch die Seite)
- Barrierefreiheits-Erklärung erstellen und verlinken
Neue Webseite barrierefrei erstellen lassen
Wenn du sowieso eine neue Webseite erstellen lassen willst, ist jetzt der richtige Zeitpunkt – und der beste Ansatz. Barrierefreiheit nachträglich einzubauen ist aufwendiger und teurer als von Anfang an darauf zu achten.
Bei der Erstellung einer neuen Webseite solltest du darauf bestehen, dass:
- Alt-Texte systematisch gepflegt werden
- Das Design ausreichende Kontraste hat
- Formulare korrekt beschriftet sind
- Die Seitenstruktur logisch aufgebaut ist
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Mehr über die Kosten einer neuen professionellen Webseite erfährst du in unserem Artikel über Webseiten-Preise 2026.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit von Webseiten
Ab wann gilt die Barrierefreiheitspflicht für Webseiten? Das EU-Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Bestandsprodukte hatten bis zu diesem Datum Zeit für die Umstellung. Neu angebotene Dienstleistungen und Produkte müssen ab sofort barrierefrei sein.
Sind Kleinstunternehmen von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen? Ja. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind explizit ausgenommen. Trotzdem lohnen sich viele Barrierefreiheitsmaßnahmen wegen der SEO-Vorteile.
Was kostet es, eine Webseite barrierefrei zu machen? Das hängt vom Ausgangszustand ab. Eine einfache Optimierung (Alt-Texte, Kontraste, Formular-Labels) kann ab 200–500€ umgesetzt werden. Ein komplettes Redesign für maximale Konformität kostet 1.000–5.000€.
Verbessert Barrierefreiheit mein Google-Ranking? Ja, indirekt. Viele Barrierefreiheitsmaßnahmen verbessern technische SEO-Faktoren: strukturierte Inhalte, bessere Nutzerfreundlichkeit, schnellere Ladezeiten. Google bevorzugt Seiten, die gut für alle Nutzer funktionieren.
Wo finde ich einen kostenlosen Barrierefreiheits-Checker? Die bekanntesten kostenlosen Tools sind WAVE (wave.webaim.org), axe DevTools (Browser-Extension) und der Lighthouse-Test in den Chrome DevTools. Für einen groben Überblick reicht Lighthouse – einfach F12 drücken und den Lighthouse-Tab öffnen.