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Website für Vereine: Was rein muss und was ein Verein sich sparen kann

Website für Vereine: welche Seiten ein Verein braucht, wer sie pflegt, was ins Impressum gehört und was bei Fotos und Mitgliedsanträgen gilt.

Eine Website für Vereine muss vor allem drei Fragen beantworten: Was macht der Verein, wann und wo trifft man sich, und wie wird man Mitglied? Alles andere ist Zugabe. Viele Vereinsseiten scheitern nicht am Design, sondern daran, dass sie nach dem ersten Jahr niemand mehr pflegt und der Terminkalender von 2023 stammt.

Dieser Ratgeber richtet sich an Sportvereine, Kulturvereine, Fördervereine, Elternvereine und andere eingetragene Vereine, die eine Website planen oder ihre alte ersetzen wollen.

Wofür eine Vereinswebsite da ist

Eine Vereinswebsite hat meist mehrere Aufgaben gleichzeitig:

Aufgabe Wen sie anspricht
neue Mitglieder gewinnen Familien, Zugezogene, Interessierte aus der Umgebung
Mitglieder informieren Trainingszeiten, Termine, Ausfälle, Versammlungen
Sponsoren und Förderer zeigen Unternehmen, Gemeinde, Spender
Ehrenamtliche finden Trainer, Helfer, Vorstand
Ansprechpartner nennen Presse, Gemeinde, andere Vereine

Die wichtigste Gruppe sind fast immer Interessierte, die den Verein noch nicht kennen. Für sie gehört auf die Startseite in einem Satz, was der Verein anbietet, für wen und wo. Mitglieder finden den Weg zu Terminen auch über einen zweiten Klick.

Diese Seiten braucht ein Verein

Für die meisten Vereine reicht eine kompakte Struktur:

Seite Inhalt
Startseite Angebot in einem Satz, nächste Termine, Weg zur Mitgliedschaft
Angebot Abteilungen, Gruppen oder Kurse mit Zeiten, Ort und Ansprechpartner
Termine Training, Veranstaltungen, Versammlungen, möglichst aus einer Quelle gepflegt
Mitglied werden Beiträge, Ablauf, Antrag zum Download oder als Formular
Über uns Vorstand, Geschichte in wenigen Sätzen, Satzung als PDF
Kontakt Ansprechpartner je Bereich, Adresse der Sportstätte oder des Vereinsheims
Impressum und Datenschutz Pflichtangaben

Ein Newsbereich ist nur sinnvoll, wenn jemand regelmäßig schreibt. Drei Beiträge aus dem Gründungsjahr wirken schlechter als gar keine. Wer wenig Zeit hat, verlinkt lieber den Instagram-Kanal des Vereins und hält die Website schlank. Für sehr kleine Vereine kann sogar eine One-Page-Website reichen.

Wer pflegt die Seite?

Das ist die wichtigste Frage, noch vor dem Design. Vorstände wechseln, und mit ihnen oft die Person, die „die Website macht“. Damit die Seite trotzdem aktuell bleibt:

  • Zugänge gehören dem Verein, nicht einer Privatperson: Domain, Hosting und Website-Login laufen auf den Verein und werden mit dem Vorstand übergeben.
  • Wenige, feste Stellen ändern sich oft: Termine, Trainingszeiten, Ansprechpartner. Diese Bereiche sollten sich ohne Technikkenntnisse pflegen lassen.
  • Eine kurze Anleitung für die Pflege gehört in die Vereinsunterlagen.
  • Alles, was sich selten ändert, etwa Geschichte und Satzung, darf ruhig statisch sein.

Was laufend für Domain und Hosting anfällt, erklärt der Artikel Laufende Kosten einer Webseite.

Mitglied werden: der wichtigste Klick

Die Seite „Mitglied werden“ entscheidet, ob aus Interesse eine Anfrage wird. Sie sollte beantworten:

  • Was kostet die Mitgliedschaft, getrennt nach Erwachsenen, Kindern, Familien, Fördermitgliedern?
  • Gibt es ein Probetraining oder eine Schnupperstunde?
  • Wie läuft die Anmeldung: Formular, PDF oder persönlich beim Training?
  • Wer ist Ansprechpartner für Fragen?

Ein Online-Formular für den Mitgliedsantrag ist bequem. Weil dabei personenbezogene Daten und oft Bankdaten für den Beitragseinzug übertragen werden, muss die Übertragung verschlüsselt sein und die Datenschutzerklärung den Ablauf beschreiben. Für den Einzug per Lastschrift braucht der Verein außerdem ein SEPA-Lastschriftmandat des Mitglieds. Wer das nicht digital abbilden will, bietet den Antrag als PDF an und nimmt ihn unterschrieben entgegen.

Fotos von Mitgliedern und Kindern

Bilder machen eine Vereinsseite lebendig, und genau hier passieren die meisten Fehler. Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung veröffentlicht werden. Das Kunsturhebergesetz (§ 22 KUG) regelt das für Bildnisse, hinzu kommt der Datenschutz. Ausnahmen gibt es etwa für Bilder von Versammlungen und Veranstaltungen, bei denen nicht einzelne Personen im Mittelpunkt stehen (§ 23 KUG). Die Grenzen sind im Einzelfall aber unscharf.

In der Praxis bewährt sich:

  • eine schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos, am besten schon im Mitgliedsantrag, mit der Möglichkeit, sie zu widerrufen
  • bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern
  • Gruppenbilder und Bilder von hinten oder aus der Distanz statt Porträts
  • keine vollen Namen von Kindern unter Fotos

Was sonst rechtlich auf eine Website gehört, steht im Ratgeber Website rechtssicher machen. Bei Unsicherheit hilft der Landessportbund oder der Dachverband des Vereins, viele bieten Mustervorlagen an.

Impressum für Vereine

Auch eine Vereinswebsite braucht ein Impressum, wenn sie geschäftsmäßig betrieben wird, etwa weil der Verein über sie Mitglieder wirbt oder Beiträge und Kurse anbietet. Nach § 5 DDG gehören dazu unter anderem:

  • Name und Anschrift des Vereins
  • die vertretungsberechtigten Personen, meist der Vorstand nach § 26 BGB
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit
  • bei eingetragenen Vereinen das Vereinsregister und die Registernummer

Weil sich der Vorstand ändert, gehört die Prüfung des Impressums auf die Liste für jede Mitgliederversammlung mit Neuwahlen.

Gefunden werden in der Umgebung

Neue Mitglieder suchen fast immer lokal: „Schwimmverein“ mit Ortsnamen, „Kinderturnen“ in der Nähe, „Chor“ und Stadtteil. Damit der Verein dabei auftaucht:

  • Ort, Stadtteil und Adresse der Sportstätte stehen als Text auf der Seite, nicht nur auf einer Karte.
  • Jedes Angebot hat eine eigene Seite oder einen eigenen Abschnitt mit verständlichem Namen, etwa „Kinderturnen ab 3 Jahren“ statt „Abteilung 4“.
  • Ein Google-Unternehmensprofil für die Vereinsanschrift oder das Vereinsheim hilft bei Suchen in der Karte. Wie es eingerichtet wird, steht unter Google My Business einrichten.
  • Gemeinde, Stadtsportbund und Dachverband verlinken ihre Vereine oft. Ein Eintrag dort lohnt sich.

FAQ: Website für Vereine

Braucht ein kleiner Verein überhaupt eine Website?

Wenn er neue Mitglieder gewinnen will, ja. Interessierte suchen zuerst bei Google. Eine kleine, aktuelle Website mit Angebot, Zeiten und Kontakt reicht oft völlig aus.

Was kostet eine Vereinswebsite?

Das hängt vom Umfang ab, etwa davon, ob es einen Terminkalender, einen Mitgliederbereich oder Online-Anträge gibt. Dazu kommen jährliche Kosten für Domain und Hosting. Einen Überblick über die Preisspannen gibt der Ratgeber Was kostet eine Webseite?.

Muss eine Vereinswebsite ein Impressum haben?

In der Regel ja, sobald sie geschäftsmäßig betrieben wird, etwa zur Mitgliederwerbung. Eingetragene Vereine nennen dort auch Vereinsregister und Registernummer sowie den vertretungsberechtigten Vorstand.

Dürfen wir Fotos vom Training veröffentlichen?

Mit Einwilligung der abgebildeten Personen, bei Kindern der Eltern. Ohne Einwilligung nur in engen Ausnahmen. Am sichersten ist eine Fotoeinwilligung im Mitgliedsantrag, die jederzeit widerrufen werden kann.

Brauchen wir einen Mitgliederbereich mit Login?

Selten. Ein Login macht die Website deutlich aufwendiger. Für interne Informationen reichen oft ein E-Mail-Verteiler, ein geteilter Kalender oder eine Vereins-App.

Wenn euer Verein eine neue Website braucht, fangt mit dem Angebot, den Terminen und der Seite „Mitglied werden“ an. Ein konkreter Entwurf zeigt schnell, ob Struktur und Pflegeaufwand zu eurem Verein passen.

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