Eine Website für Steuerberater hat zwei Aufgaben, die selten gleich gewichtet werden: Sie soll passende Mandanten anziehen und unpassende freundlich aussortieren. Viele Kanzleien haben genug Arbeit, aber nicht immer die Mandate, die zu ihren Schwerpunkten passen. Eine klare Website hilft, dass sich die Richtigen melden. Und sie ist oft der erste Ort, an dem sich Bewerber ein Bild von der Kanzlei machen.
Dieser Ratgeber richtet sich an Steuerkanzleien, die ihre Website planen oder erneuern. Er ergänzt unsere Seite für Freiberufler um das, was für Steuerberater gilt.
Was Mandanten zuerst wissen wollen
Wer einen Steuerberater sucht, prüft auf der Startseite meist drei Dinge:
- Passt die Kanzlei zu mir? Privatperson, Selbständige, GmbH, Ärztin, Landwirt, Verein: Zielgruppen und Schwerpunkte gehören nach oben.
- Nehmen sie überhaupt neue Mandanten? Ein klarer Satz dazu spart beiden Seiten Anfragen und Absagen. Wer nur bestimmte Mandate annimmt, schreibt das.
- Wie läuft die Zusammenarbeit? Vor Ort, digital oder beides, mit welchem Belegaustausch.
Dazu Telefonnummer, Adresse mit Anfahrt, Öffnungszeiten und ein einfacher Weg zum Erstgespräch.
Leistungen nach Zielgruppen ordnen
„Steuerberatung, Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss“ steht auf fast jeder Kanzleiseite. Hilfreicher ist eine Gliederung nach den Menschen, die suchen:
| Zielgruppe | Was sie wissen will |
|---|---|
| Privatpersonen | Einkommensteuererklärung, Vermietung, Erbschaft und Schenkung |
| Selbständige, Freiberufler | Buchhaltung, Umsatzsteuer, Gründung, Vorauszahlungen |
| GmbH und Mittelstand | Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Beratung bei Investitionen |
| Heilberufe, Landwirtschaft, Vereine | branchentypische Fragen, wenn die Kanzlei hier Erfahrung hat |
Jede Zielgruppe mit eigenem Schwerpunkt verdient einen eigenen Abschnitt oder eine eigene Seite. Deshalb ist für eine Steuerkanzlei mit mehreren Schwerpunkten eine Onepage-Website meist zu knapp.
Preise lassen sich in der Steuerberatung selten pauschal nennen, weil die Steuerberatervergütungsverordnung und der Umfang der Unterlagen den Rahmen bestimmen. Ein Satz dazu, wie das Honorar entsteht und dass es vorab besprochen wird, beantwortet die Frage trotzdem ehrlich.
Werbung: was § 57a StBerG erlaubt
Steuerberater dürfen werben. § 57a StBerG erlaubt Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Für die Website heißt das:
- Sachlich informieren über Leistungen, Schwerpunkte, Team und Arbeitsweise ist erlaubt und erwünscht.
- Keine reißerischen Versprechen wie „garantiert maximale Erstattung“ oder Vergleiche, die andere Kanzleien herabsetzen.
- Bezeichnungen und Titel nur so verwenden, wie sie erworben oder verliehen wurden, etwa Fachberater-Bezeichnungen.
- Mandantenstimmen nur, wenn sie echt sind und die Mandanten der Veröffentlichung zugestimmt haben. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch hier.
Bei Unsicherheit beantwortet die zuständige Steuerberaterkammer Fragen zur Werbung.
Impressum für Steuerberater
Steuerberater gehören zu den reglementierten Berufen. Neben den allgemeinen Angaben verlangt § 5 DDG unter anderem:
- die zuständige Steuerberaterkammer
- die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ oder „Steuerberaterin“ und den Staat, in dem sie verliehen wurde
- die berufsrechtlichen Regelungen, etwa Steuerberatungsgesetz, Durchführungsverordnung und Berufsordnung, und wo sie zugänglich sind
Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung verlangt zudem, dass Mandanten Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung erhalten, insbesondere Name und Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich. Die Website ist dafür ein zulässiger Weg, viele Kanzleien nennen die Angaben deshalb im Impressum. Die Steuerberaterkammern bieten dafür meist Hinweise oder Muster. Den allgemeinen Überblick gibt der Ratgeber Website rechtssicher machen.
Wie das bei anderen Kammerberufen aussieht, zeigen die Ratgeber für Zahnärzte und Architekten.
Kontakt und Unterlagen: an die Verschwiegenheit denken
Steuerdaten gehören nicht in ein einfaches Kontaktformular und nicht in eine unverschlüsselte E-Mail. Sinnvoll ist eine klare Trennung:
- Kontaktformular nur für die erste Anfrage: Name, Kontakt, Anliegen in einem Satz. Keine Pflichtfelder für Steuernummer oder Einkommen.
- Unterlagen über das Mandantenportal, das die Kanzlei ohnehin nutzt, oder über einen verschlüsselten Upload.
- Datenschutzerklärung mit allen eingesetzten Diensten, etwa Terminbuchung, Portal-Login oder Videoberatung.
Ein Hinweis auf der Website, wie Unterlagen sicher zur Kanzlei kommen, schafft Vertrauen, bevor das erste Gespräch stattfindet.
Karriere: die zweite Zielgruppe
Viele Kanzleien suchen Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter oder Auszubildende. Bewerber schauen sich die Website genauso genau an wie Mandanten. Eine eigene Karriereseite sollte zeigen:
- offene Stellen mit Aufgaben, Arbeitszeitmodellen und Möglichkeit zum mobilen Arbeiten, soweit es sie gibt
- das Team mit echten Fotos und kurzen Vorstellungen
- Fortbildungen, etwa zum Steuerfachwirt oder Steuerberater, wenn die Kanzlei sie unterstützt
- einen einfachen Bewerbungsweg ohne Pflicht zum Anschreiben
Wie Vertrauen auf einer Website allgemein entsteht, beschreibt der Ratgeber Vertrauen auf der Website schaffen.
Lokal gefunden werden
Mandanten suchen oft mit Ort, etwa „Steuerberater“ und Stadt oder „Steuerberater in der Nähe“. Wichtig sind:
- ein vollständiges Google-Unternehmensprofil mit passender Kategorie, Öffnungszeiten und Fotos, siehe Google My Business einrichten
- identische Kanzleidaten auf Website, Profil, Kammerverzeichnis und Branchenportalen
- eigene Seiten für Schwerpunkte, die gezielt gesucht werden, etwa Steuerberatung für Ärzte oder für Vermieter
FAQ: Website für Steuerberater
Dürfen Steuerberater auf ihrer Website werben?
Ja. Nach § 57a StBerG ist Werbung erlaubt, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Übertriebene Versprechen und herabsetzende Vergleiche gehören nicht auf die Website.
Welche Angaben gehören ins Impressum eines Steuerberaters?
Neben Name, Anschrift und Kontakt die zuständige Steuerberaterkammer, die Berufsbezeichnung mit dem verleihenden Staat und die berufsrechtlichen Regelungen. Dazu kommen Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung nach der DL-InfoV. Die Formulierung am besten mit den Hinweisen der Kammer abgleichen.
Sollten Steuerberater Preise auf der Website nennen?
Feste Preise sind selten möglich, weil Vergütungsverordnung und Umfang der Unterlagen das Honorar bestimmen. Hilfreich ist eine kurze Erklärung, wie das Honorar entsteht und dass es vorab besprochen wird.
Dürfen Mandanten Unterlagen über das Kontaktformular schicken?
Besser nicht. Das Formular ist für die erste Anfrage da. Unterlagen gehören in ein Mandantenportal oder einen verschlüsselten Upload, damit Steuerdaten geschützt bleiben.
Was kostet eine Website für eine Steuerkanzlei?
Das hängt von der Zahl der Leistungsseiten, einer Karriereseite und Funktionen wie Terminbuchung ab. Einen Überblick gibt der Ratgeber Was kostet eine Webseite?.
Wenn du eine neue Website für deine Kanzlei planst, fang mit Zielgruppen, Mandantenaufnahme und Pflichtangaben an. Ein konkreter Entwurf zeigt schnell, ob Aufbau und Ton zu deiner Kanzlei passen.